Statuten Gartenverein Region Sissach
Statuten
Art.1 Name und Sitz
Der «Gartenverein Region Sissach» ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Sissach BL. Er ist Mitglied des Dachverband «Verterra».
Art.2 Zweck
Der Verein setzt sich für folgende Ziele ein:
- · Interessenförderung für Natur und Garten in der breiten Bevölkerung
- · Information zu Pflanzen- und Bodenpflege unter Berücksichtigung der aktuellen Gedanken zum Natur- und Umweltschutz
- · Anbieten und Organisation von Kursen, Vorträgen, Exkursionen und Veranstaltungen
Art.3 Mitgliedschaft
Der Verein setzt sich zusammen aus:
- · Ordentlichen Mitgliedern
- · Ehrenmitgliedern
Die Vereinsmitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand.
Die Vereinsmitglieder sind in der Regel Einzelpersonen, Neumitglieder können nur als Einzelmitglieder aufgenommen werden.
Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahresbeitrages, dessen Höhe jeweils an der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Austritte aus dem Verein müssen schriftlich dem Vorstand bekanntgegeben werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft während des Vereinsjahres besteht kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich für den Verein in besonderem Masse verdient gemacht hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes an der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
Vereinsmitglieder, welche ihren Mitgliederbeitrag nach Mahnung nicht bezahlen, werden von der Mitgliederliste gestrichen und vom Verein ausgeschlossen.
Art.4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal des Vereinsjahres statt.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Traktandenliste erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage im Voraus.
Anträge von Vereinsmitgliedern sind schriftlich bis 5 Tage vor der Mitgliederversammlung an die Präsidentin oder den Präsidenten einzureichen.
An der Mitgliederversammlung sind folgende Geschäfte zu erledigen:
- Genehmigung des Protokolls
- Jahresbericht
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- Entlastung des Vorstan
- Genehmigung des Jahresbeitrages
- Wahlen
Präsidentin / Präsident
Vorstandsmitglieder
Rechnungsrevisoren - Budget
- Mutationen
- Jahresprogramm
- Diverses
Nach Bedarf kann die Traktandenliste erweitert werden.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dazu einlädt oder wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
b) Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und hat grundsätzlich folgende Ressorts:
- Präsidentin, Präsident
- Vizepräsidentin, Vizepräsident
- Aktuarin, Aktuar
- Kassierin, Kassier
- Beisitzerin, Beisitzer
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er wird an der Mitgliederversammlung für 2 Amtsjahre gewählt.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Der Vorstand kann für spezielle Arbeiten weitere Mitglieder beiziehen.
Aufgaben
Die Präsidentin/der Präsident vertritt den Verein gegen aussen. Sie/er leitet die Vereinsgeschäfte und Vorstandssitzungen. Sie/er ist verantwortlich für den Vollzug
der Beschlüsse. Sie/er legt an der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit Rechenschaft ab.
Die Aktuarin/der Aktuar besorgt die Korrespondenz und führt Protokoll über Sitzungen und die Mitgliederversammlung.
Die Kassierin/der Kassier führt das gesamte Kassa- und Rechnungswesen und erstellt zuhanden der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und das Budget.
Der Vorstand verfügt zusätzlich über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss den Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
c) Rechnungsrevisorinnen/ Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisorinnen/Rechnungsrevisoren prüfen die Rechnung und erstatten an der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Revisorinnen/Revisoren sowie die Ersatzrevisorin/der Ersatzrevisor werden an der Mitgliederversammlung jeweils für 2 Amtsjahre gewählt.
Art.5 Allgemeine Bestimmungen
Haftung
Für Vereinsverbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidentin/des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.
Statutenrevision
Für eine Statutenrevision, Abänderung oder Ergänzung einzelner Artikel ist der Vorstand zuständig. Für die Genehmigung ist die Mitgliederversammlung zuständig. Es braucht die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Vereinsmitglieder.
Auflösung des Vereins
Sie kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung erfolgen. Bei der Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung unter Berücksichtigung des Vereinszwecks über die Verwendung des Vermögens. Eine Verteilung an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Die Statuten treten mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung vom 20. Februar 2026 in Kraft. Sie ersetzen alle vorherigen Statuten.
Gartenverein Region Sissach
Präsidentin: Daniela Sager Aktuar: Peter Kaufmann
23.10.2025